Allgemeine Geschäftsbedingungen Avia Ringcard
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen GmbH (kurz “TESSOL GmbH”)
für die Ausgabe und Benutzung von Tankkarten (AVIA RING-CARD)
– Privatkunden –
I. Allgemein
1. Jede Tankkarte bleibt Eigentum der TESSOL GmbH. Sie ist auf Verlangen sofort zurückzugeben.
2. Der Karteninhaber erkennt alle Warenbezüge an, die mit einer an ihn oder seinen Stellvertreter ausgehändigten Tankkarte erfolgen. Der Karteninhaber trägt insbesondere die Verantwortung für Verlust, Beschädigung, unsachgemäße Handhabung und missbräuchliche Verwendung der Tankkarte.
3. Die Tankkarte dient dem bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen, Kfz-Zubehör inkl. Schmierstoffen, sowie Autowäschen.
4. Es gelten die jeweils an den Zapfsäulen eingestellten Verkaufspreise.
5. TESSOL GmbH behält sich das Eigentum an Kraft- und Schmierstoffen bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
6. Wenn der Kunde einzelne Forderungen aus diesem Vertrag nicht zahlt oder der Ausschluss von der Belieferung schriftlich mitgeteilt wird, werden sämtliche Forderungen sofort hinfällig.
7. Die Tankkarte darf nur für den Bezug des Eigenbedarfs des Kunden verwendet werden.
8. Bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit ist dem Kunden eine weitere Benutzung der Tankkarte(n) nicht gestattet. Eine Verwendung der Karte(n) trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
9. Der Karteninhaber ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse oder seiner Bankverbindung der TESSOL GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei unterlassener Angabe hat der Karteninhaber die hieraus entstehenden Mehrkosten und Verzugszinsen zu tragen.
10. Falls der Geldeingang auf eine Tankkarten-Abrechnung nicht vereinbarungsgemäß erfolgt, ist die TESSOL GmbH zur sofortigen Sperrung der Karte(n) berechtigt. Anfallende Mahngebühren sind vom Karteninhaber zu übernehmen. Rücklastschriftgebühren sind vom Karteninhaber zu tragen, soweit diese nicht offensichtlich von der TESSOL GmbH verschuldet wurden. Bei Zahlungsverzug hat der Karteninhaber die anfallenden Zinsen nach den Bestimmungen des BGB zu übernehmen.
II. Gebühren
1. Für eine vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschrift wird eine Gebühr von €10,- erhoben.
III. Schutz vor Kartenmissbrauch
1. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Tankkarte(n) sorgfältig aufzubewahren.
2. Der Verlust einer Tankkarte muss – innerhalb der Bürozeiten der TESSOL GmbH – sofort telefonisch (0711 / 2047-507) oder per Fax (0711 / 2047-549) gemeldet werden. Die TESSOL GmbH gewährleistet die Annahme der Verlustmeldungen werktäglich (Mo-Fr) von 7.00 bis 18.00 und Samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Kartensperrungen werden mit der jeweils nächsten Datenübertragung aktiv (täglich 12.00 Uhr und 16.00 Uhr)
3. Die Geheimzahl (PIN) muss geheim gehalten werden. Sie darf nicht gemeinsam mit der Karte aufbewahrt oder auf der Karte notiert werden.